Kanzlei

Von „Arbeitsrecht“ bis „Zwangsvollstreckung“ decken wir nach dem Verständnis einer Allgemeinkanzlei den Rechtsberatungsbedarf von Privatleuten, Selbständigen, Handwerksbetrieben und Unternehmen aller Branchen ab. Wir sind außergerichtlich und gerichtlich Dienstleister für alle Belange unserer Mandanten.

Unsere Mandanten wissen, worauf wir uns dabei in langjähriger Berufserfahrung spezialisiert haben, wo Sie sich auf uns verlassen können, nämlich im:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Baurecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Strafrecht (Wirtschafts- und Jugendstrafrecht)

Wir arbeiten im Verbund mit Steuerberatern und mit als Fachanwälten besonders qualifizierten Berufskolleginnen und -kollegen.

In Dresden sind wir in unterschiedlicher Zusammensetzung seit 1991 tätig, zunächst unter der Bezeichnung Rechtsanwälte Heene, Zimmer & Partner, seit 1998 unter Zimmer & Kollegen, seit 2002 unter Zimmer & Kempkens und seit Januar 2013 unter der Bezeichnung Kempkens | Rechtsanwälte. Mit den früheren Partnern sind wir in Kooperation verbunden.

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Strafrecht – Bewährungswiderruf

Veröffentlicht am 29. Dezember 2018 um 15.13 Uhr • Permanenter Link

Wer rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, dem droht der Widerruf der Bewährung, wenn er innerhalb der Bewährungszeit Straftaten begeht. Wie verhält es sich, wenn wegen der neuen Straftaten (Anlasstaten) ein erstinstanzliches Urteil vorliegt, aber das Geständnis aus der Hauptverhandlung widerrufen und gegen das Urteil uneingeschränkt Berufung eingelegt wird? […]

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